Ostern 2026: Wissenswertes zu Brauchtumsfeuern in der Steiermark
Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen, die beispielsweise in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, in der Luftreinhalteverordnung oder im Bundesluftreinhaltegesetz verankert sind. Den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen entsprechend, ist das Entzünden von „Osterfeuern“ in der Steiermark ausschließlich nur vom Karsamstag (4.4.2026) 15:00 Uhr bis Ostersonntag (5.3.2026) 03:00 Uhr gestattet. Überdies gibt es in der Steiermark, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft. Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot.
Die Marktgemeinde Deutschfeistritz bittet um rechtzeitige Meldung von geplanten Osterfeuern telefonisch (03127) 41 355 oder unter gde@deutschfeistritz.gv.at bis Freitag, 3. April 2026 um 11:00 Uhr, um die Einsatzorganisationen entsprechend informieren zu können.
Formular zur Anmeldung eines Osterfeuers
Quelle: LFV Steiermark