Befreiung einer Person aus Zwangslage

Zu einem nicht alltäglichen Einsatz wurden wir am Freitag-Morgen gerufen. Eine gehbehinderte Person hatte sich mit einer Gehhilfe in der eigenen Wohnung derart im Türstock verkeilt, dass sie sich von selbst nicht mehr aus ihrer misslichen Lage befreien konnte und die Feuerwehr zu Hilfe bat.

Nach rund 30 minütiger Einsatzzeit gelang es uns, die Person aus dieser Lage zu befreien, ohne eine Beschädigung an der Wohnung herbeizuführen.

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