Jugendübung – „Crashrettung“ und Erste Hilfe
Bei der Jugendübung am 03.06.2011 stand das Thema Retten einer bewusstlosen Person aus einem Fahrzeug unter Anwenden der sogenannten „Crashrettung“ sowie das Durchführen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Mittelpunkt.
Eine „Crashrettung“ aus einem Fahrzeug wird nur dann durchgeführt, wenn sich eine verletzte Person in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet und die Rettung aus dem Fahrzeug daher so rasch wie möglich durchgeführt werden muss.